§ 1 Gegenstand:
Körper- Energie- und Atemtherapien oder Beratung ersetzen keine gründliche körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt. Sie werden bei Beschwerden mit Krankheitswert ausdrücklich aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben. Ihr konkretes Behandlungsziel wird zu Beginn der Arbeit definiert. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräch, Körpertherapie, Meditation und Bewusstseinsarbeit. Die Behandlung zielt darauf ab, Sie darin zu unterstützen, körperliche, psychische und psychosoziale Probleme zu überwinden, Klarheit
über Ihre weitere Zukunft zu gewinnen, Ressourcen für die Zielerreichung zu aktivieren und Sie bei Veränderungen in Ihrem beruflichen und privaten Alltag professionell zu begleiten.
§ 2 Therapie- und Beratungserfolg:
Therapie und Coaching kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass möglichst bald ein Therapie- und Beratungserfolg eintritt.
§ 3 Honorar:
Das Honorar wird vor Beginn der Einzel- oder Seminararbeit besprochen und entsprechend vereinbart. Die Bezahlung erfolgt je nach Vereinbarung vor oder nach jeder/m Sitzung/Seminar in bar oder nach schriftlicher Rechnungslegung.Der Honorarbetrag ist dann innerhalb von 10 Tagen per Banküberweisung zu bezahlen.
§ 4 Kostenerstattung:
Jeder Klient/in ist selbst für die Informationsbeschaffung wie auch für die Beantragung eventueller Kostenerstattungs- und Kostengenehmigungsverfahren verantwortlich ist. Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkasse) hat keinerlei Einfluss auf das vereinbarte Honorar und die daraus resultierenden Kostenforderungen meinerseits.
§ 5 Termine und Ausfallhonorar:
Mit einer Vereinbarung eines Termins in meiner Praxis gehen Sie eine vertragliche Beziehung mit mir ein. Nehmen Sie den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahr, wird das Honorar zur Gänze fällig.
§ 6 Behandlungsdauer und Kündigung:
Die Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragspartnern im Erstgespräch und nachfolgend im beiderseitigen Einvernehmen mündlich vereinbart. Der Behandlungsvertrag endet, wenn ein Partner sich dafür entscheidet.
§ 7 Schweigepflicht:
Ich unterliege der Schweigepflicht und muss für den Fall der Auskunftserteilung an Kostenträger oder familiäre Bezugspersonen von dieser Schweigepflicht schriftlich durch den Patienten entbunden werden. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter.
§ 8 Zusatzvereinbarungen:
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Honorarvertrag bestätigen Sie Ihr Einverständnis zu einer Behandlung oder Beratung auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 9 Verantwortung:
Die Teilnahme an einem Seminar oder einer Einzelbehandlung in meiner Praxis enthebt Sie nicht davon, die volle Verantwortung für Ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Bei möglichen Störungen verpflichten Sie sich hiermit, mich darüber zeitnah zu informieren und gemeinsam nach Abhilfe zu suchen.
Stand: 09. April 2018